Corona: normaler Besuch - keine 2G Regelung

Aktuell gibt es für Bau- Gartenfachmärkte, sowie Blumengeschäfte in Bayern eine Ausnahmeregelung. Damit sind wir dem Lebensmitteleinzelhandel gleich gesetzt und Sie dürfen unseren Laden ganz normal betreten.
Konkret:
FFP2 Maskenpflicht
KEINE Einlassbeschränkung (weder 2G noch 3G)