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Info für ausländische Bewerbungen
Freie Stellen (alle Stellen m/w/d)
- Auszubildender im Beruf Gärtner Standort Schwabach und Rutzendorf (Herbst 2026)
- Auszubildende im Beruf Florist Standort Schwabach (Herbst 2026)
- Quereinsteiger zur Ausbildung als Gärtner (2026 in Rutzendorf und Schwabach). Bitte lesen Sie dazu unsere gesonderten Informationen
- Quereinsteiger zur Ausbildung als Florist (2026 in Rutzendorf und Schwabach). Bitte lesen Sie dazu unsere gesonderten Informationen
- Praktikanten, Standort Schwabach und Rutzendorf: Gerne zeigen wir Ihnen unsere tollen Berufe. Maximal eine Woche können Sie in den Monaten Januar bis März und Juni bis August und November in die Floristik oder Gartenbau "hineinschnuppern". Bitte kommen Sie für eine Praktikumsanfrage einfach nach kurzer Anmeldung vorbei. Viele private Schulen machen Praktika ab der 5. Klasse. Das können wir nicht anbieten und empfinden dies für die Betriebe als unzumutbar. Wir arbeiten mit Maschinen und unter körperlichen Einsatz. Daher ist das Mindestalter für Praktikanten bei uns 14 besser 15 Jahre. Längerfristige Praktika (Triesdorf o.ä.) auf Anfrage.
- Gärtner / Gärtnermeister Standort Schwabach und Rutzendorf. An beiden Standorten benötigen wir Unterstützung. Unser jetziges Team geht einfach in Riesenschritten auf die Rente, bzw. benötigen wir Unterstützung, weil die Arbeit mehr geworden ist. Ihre Aufgaben in diesem Bereich umfasst die Betreuung von Kunden in Privatgärten. Dazu gehören alle gärtnerischen Arbeiten und der Bau von automatischen Bewässerungsanlagen. Nicht dazu gehören alle Stein- und Tiefbauarbeiten. Primär liegen Ihre Aufgaben in der Pflege, im Obstbaumschnitt (gerne bezahlen wir Ihnen die entsprechende Schulung), in der Pflanzung (Staudenbeete, Hecken, Fertighecken), in der Innenraumbegrünung und anderen pflanzlichen Aufgaben, die unsere Kunden benötigen. In Schwabach gehört in diesem Bereich auch die Betreuung der Überwinterungspflanzen.
- Florist/Floristmeister Standort Schwabach (bitte für diese Stelle nur bewerben, wenn Sie eine Ausbildung in diesem Beruf haben)
Nicht bewerben wenn:
- Bitte bewerben Sie sich nicht, wenn Sie nur über eine Fachwerkerausbildung Gärtner oder Florist besitzen (außer auf die Azubistellen und Stellen für ungelernte Mitarbeiter). Die letzten Jahre haben uns hier gezeigt, dass unser Anforderungsprofil für diese Ausbildung einfach nicht passt und beide Seiten damit nicht zufrieden sind.
- Bitte bewerben Sie sich nicht auf eine Gesellenstelle (außer es ist explizit vermerkt), wenn Sie nicht die nötige Ausbildung besitzen. Ein guter Hobbykoch kann noch lange kein Restaurant führen und genauso ist es bei uns Gärtnern: Wenn Sie Spaß und Freude an Pflanzen haben und auch hier über ein großes Wissen verfügen, heißt das noch lange nicht, dass Sie gut als hauptberuflicher Gärtner sind.
- Bitte bewerben Sie sich ausschließlich per E-Mail an wir-verschoenern-die-welt@blumen-schwarz.de. Per Post zugesandte Bewerbungen können wir leider nicht berücksichtigen und schicken diese auch nicht zurück.
Wir bieten Ihnen
- eine leistungs- und wissensgerechte Bezahlung
- Firmenauto, dass Sie auch privat nutzen dürfen (erst nach Probezeit und nicht in der Ausbildung)
- ab 2024 Firmen-E-Bike
- Ein tolles Team, mit dem das Arbeiten wirklich Spaß macht (ja wir wissen, dass das bei jeder Anzeige steht und jeder Arbeitgeber das von sich behauptet 🙂 , aber wir geben uns mit unserem Team wirklich Mühe). Gärtner und Florist sind keine hochbezahlten Berufe (auch für die Chefs nicht). Damit es dann, trotzdem es weniger Geld als in der Industrie gibt, Freude macht, muss das Team harmonieren. Daher sehen wir auch die Probezeit als ernsthafte Probezeit und wählen, neben den fachlichen Kenntnissen, auch sehr stark nach "passt in unser Team", bzw. "kommt mit unseren Fehler gut zurecht", aus.
- eine enorme Fülle an Pflanzen
- ein abwechslungsreiches Arbeiten
- jährliche Fortbildungen (nicht in der Ausbildung)
Informationen zur Gärtnerausbildung:
Wir bilden Gärtner in der Fachrichtung Zierpflanzenbau / Produktion aus. In Ihrer Ausbildungszeit erlernen Sie ein großes Sortiment an Pflanzen (winterharten Stauden, Zier- und Obstgehölze, Zimmerpflanzen und natürlich unser Schwerpunkt Beet- und Balkonpflanzen), Wissen und Anwendung über Dünger, Pflanzenschutz, Substrate, Nützlingseinsatz und chemischen Pflanzenschutz. Zu Ihren Tätigkeiten gehört die Anzucht von Pflanzen, die Beratung unserer Kunden, das Anlegen und Gestalten von Pflanzungen in Gärten, die Innenraumbegrünung, Grabpflege und Grabgestaltung und vieles mehr. Ein weiterer Schwerpunkt im Zierpflanzenbau ist die Technik. Sie lernen die Bedienung von Klimacomputern, Bewässerungswartung und Installation, Arbeiten mit Topfmaschine und Transplanter, Einsatz von Kleinmaschinen und vieles mehr.
- Gärtner Fachrichtung Zierpflanzenbau vom Bayrischen Rundfung auf youtube.com
- Beruf Gärtner - die Berufs-Webseite der grünen Verbände - gute Informationen, aber nicht immer aktuell (z.B. Ausbildungsvergütung) und pseudo-jugendlich-aufgemacht (dafür bin ich zu alt), muss man mögen - oder man grinst darüber ...
- Beruf Gärtner - in Bayern sind für die Ausbildung die Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zuständig. Hier gibt es die Informationen direkt aus dem Amt.
Informationen zur Floristausbildung
Florist ist viel mehr als ein Straußbinder. Sie erlernen Gestaltungsgrundlagen, Farblehre und Stilkunde. Im grünen Bereich steht das Wissen über Zimmerpflanzen, Schnittblumen und Beet- und Balkonpflanzen auf der Lernliste. Sie erhalten die Ausbildung und das Wissen, um Pflanzenschutzmittel zu verkaufen. Im handwerklichen Bereich geht die Gestaltung von Sträußen, über Anlassfloristik (Hochzeit, Trauer) bis hin zur Dekoration größerer Veranstaltungen und Räume. Und dazu kommt noch das Wichtigste: Kein Basteln oder Spielen, sondern Sie lernen bei uns, wie der Beruf Florist wirtschaftlich sein kann.
- Beruf Florist - eine Übersicht
- Auf youtube finden Sie viele Filme zum Ausbildungsberuf Florist
Wir erwarten bei einem Bewerbungsgespräch von Ihnen
- Sie sollten sich vorab über den Ausbildungsberuf informiert haben. Beispiel: Wenn wir Ihnen die Frage stellen, warum Sie Florist lernen wollen und als Antwort ein "ich gehe gerne in den Garten" zu hören bekommen und sonst nichts, brechen wir das Gespräch ab. Ich esse auch gerne Hamburger und will deswegen nicht Metzger, Gastronom oder Bauer werden.
- Sie sollten einen kurzen Blick auf unsere Homepage geworfen haben und so einen Basiseindruck von unserer Arbeit erlangen.
- Sie sollten sich Fragen zur Ausbildung überlegen und uns diese auch stellen.
- Sie sollten Bereitschaft zum Probearbeiten mitbringen (wenn wir nach dem ersten Kennenlernen einen Platz für Sie sehen können).
- Sie sollten sich mindestens 45min Zeit nehmen. Es ist für uns extrem unangenehm, wen der Bewerber nach 20 min auf dem Sitz hin und herrutscht und dann von sich aus das Gespräch abbricht.
- Das Vorstellungsgespräch dient dazu, dass wir Sie als Menschen kennenlernen. Bitte überlegen Sie sich, was Sie uns erzählen möchte und was für Sie wichtig ist. Gerne machen wir das auch umgekehrt und erzählen von uns.
- Wir unterscheiden zwischen Bewerbungsgesprächen mit Teenagern und Bewerbungsgesprächen mit Erwachsenen. Je älter Sie sind, desto höher ist natürlich unsere Erwartung an Gesprächskultur.
- Sie bewerben sich bei uns auf Berufe mit einem hohen Anteil an praktischer Arbeit. Bitte denken Sie daran, dass Sie uns nicht nur vom Wissen, sondern auch von Ihren praktischen Fähigkeiten überzeugen wollen.
Informationen für ausländische Bewerber
Vorab:
- Wir nehmen aus dem Ausland (außerhalb der EU) nur Bewerber zu einer Ausbildung und keine Bewerber mit abgeschlossener Berufsausbildung Gärtner. Die Anforderung und das in Deutschland vermittelte Fachwissen ist oft deutlich höher. Selbst wenn die Ausbildung einer deutschen Ausbildung vergleichbar ist, sind die länderspezifischen Unterschiede im Beruf Gärtner doch extrem (wer in Thailand Orchideen kultiviert hat, kann noch lange nicht in Deutschland ein Grab pflanzen).
- Wir nehmen keine Praktikanten aus dem Ausland (EU und außerhalb der EU). Das hat schlicht und einfach den Hintergrund, dass wir ein kleiner Betrieb sind, jeder ausländische Bewerber viel Arbeit macht und wir diese Zeit nicht für 6 oder 12 Monate investieren können.
Aktuell arbeiten vier Nationen bei uns. Bisher haben wir meist positive Erfahrungen mit Bewerbern aus aller Welt gemacht. Es gelten aber ein paar einfache Regeln:
- Sie müssen zwingend Sprachkenntnisse auf B1 Niveau haben. Darunter geht es nicht und stresst auch unseren Alltagsablauf zu sehr. Wir beantworten keine Bewerbungen, die nicht in Deutsch geschrieben sind und ein Minimum an Form haben.
- Auch von ausländischen Bewerber erwarten wir eine anständige Bewerbung. Ein Bild und ein Google-Translate-Text geht natürlich überhaupt nicht. Bewerbungen, die das Wasserzeichen eines Onlinedienstes aufweisen, löschen wir sofort.
- Ihre Bewerbung muss zwingend folgende Teile erhalten: Zeugnisse, B1 - Zertifikat Deutsch, Lebenslauf mit Bild, Anschreiben mit Informationen, warum Sie nach Deutschland kommen wollen und mit welchem Messenger wir die Vorstellungsgespräche führen können.
- Bitte zeigen Sie uns, anhand Ihrer Bewerbung, dass Sie die Anzeige verstanden. Dazu gehört:
- Wir müssen wissen, dass Sie den Unterschied zwischen Ausbildung und Anstellung als Gärtner/Florist verstanden haben. Wenn Sie sich als gelernter Gärtner auf eine Ausbildungsstelle bewerben, gehen wir davon aus, dass Sie die Anzeige nicht verstanden haben. Eine außereuropäische Ausbildung in einem dieser beiden Berufe, ist in nur sehr wenigen Fällen mit der deutschen Ausbildung gleich zu setzen.
- Wir haben oft Ausbildungsstelle mit einem Ausbildungsbeginn in einem oder zwei Jahren ausgeschrieben (Beispiel: Die Anzeige wird 2024 schon angezeigt, der Ausbildungsbeginn ist aber 2025). Bitte zeigen Sie uns, dass Sie wissen, wann wir starten wollen.
- Als Auszubildender benötigen wir für Sie keine Vorabzustimmung der Arbeitsagentur (dieser Prozess ist für ausländische Facharbeiter). Wir diskutieren diesen Punkt nicht. Wir haben mehrmals mit der Arbeitsagentur geredet und dies bestätigt bekommen.
- Bitte nehmen Sie davon Abstand uns zu erklären, welche Behörde zuständig ist und uns (falsch) ausgefüllte Formulare zu schicken. Wenn wir ein Formular von Ihnen benötigen, melden wir uns bei Ihnen. Wenn Sie als Bewerber uns die Telefonnummer der Arbeitsagentur oder des zuständigen Ausländeramtes mitteilen, ist das für deutsche Verhältnisse, ein schlechtes Benehmen. Wir kennen uns in Deutschland besser aus.
- Unsere meisten Stellen für ausländische Bewerber sind Ausbildungsstellen. Auch wenn Ihnen die deutsche Ausbildungsvergütung hoch erscheint, reicht das meistens nicht für eine Familie aus. Eine Bewerbung, wenn Sie eine Familie ernähren müssen, macht daher meistens keinen Sinn.
- Wir helfen bei der Wohnungssuche und Erstausstattung der Wohnung. Auch übernehmen wir gegenüber dem Vermieter - solange Sie bei uns angestellt sind - die Bürgschaft für die Zahlung der Miete.
Ein paar Sätze zum Arbeiten in Deutschland. Wir erleben immer wieder Bewerber, deren Hauptziel es ist, nach Deutschland zu kommen. Egal wie oder zu welchen Bedingungen. Dazu ein paar Informationen:
- Das Arbeiten in Deutschland ist strukturiert. Pünktlichkeit ist ebenso wichtig, wie Leistungsbereichtschaft. Ein Arbeitstag hat normalerweise 8h. In Deutschland wird, im Normalfall, auch diese 8h voll gearbeitet.
- Das Leben in Deutschland ist teuer. Es gibt, selbst in Wohngemeinschaften, kaum Zimmer zum mieten, die weniger als 400€ im Monat kosten. Vergleichsweise günstig sind in Deutschland nur Lebensmittel und Pflanzen (jedenfalls im europäischen Vergleich).
- Der Gartenbau und die Floristik gelten in Deutschland als Berufe, mit vergleichsweise niedrigem Einkommen. Im Klartext heißt das, dass unsere Mitarbeiter von Ihrem Geld leben können, aber nicht damit reich werden. Wir sind alle Individualisten, die ihren Beruf gerne machen - ansonsten würden wir die Branche wechseln.
- Der Arbeitsmarkt verlangt in Deutschland sehr viel. Als ausgelernter Gärtner erwarten wir sowohl praktische als auch theoretische Kenntnisse. Dazu wird ein guter Umgang mit Kunden zwingend vorausgesetzt.
- Unser Ziel ist es, dass unsere ausländischen Mitarbeiter sich hier in Deutschland integrieren. Wir fördern es, wenn Sie ein einen Verein gehen, wir versuchen die Erstwohnung als Wohngemeinschaft mit Deutschen zu finden und wir machen im Mitarbeiterteam gemeinsame Fortbildungen und Unternehmungen.
- Wir wollen auf keinen Fall ausländische Ghettos wie sie in einigen Großstädten in Deutschland auftreten. Unser Ziel ist erreicht, wenn Sie nach der Ausbildung, viele deutsche Freunde haben.
- Ehrlichkeit in Ihrer Bewerbung und im Bewerbungsgespräch. Beispiel: Eine Bewerbung, die ein nicht-bestandenes B1 Zertifikat am Ende einer 15 seitigen PDF Datei anhängt (und vorher sind 14 Seiten unnötige Zertifikate), empfinden wir schon als unangenehm. In diesem Fall dürfen Sie sicher sein, dass Sie keinen Bewerbungsanruf bekommen.
- Keine Tricks mit dem B1 Zertifikat. Unsere IT ist nicht dumm und wir erkennen gefälschte Sprachzertifikate sofort. Auch lassen sich Zertifikate, die mit Photoshop oder Gimp bearbeitet wurde, sehr schnell erkennen! Spätestens wenn Sie in Deutschland sind, würden wir Ihre fehlenden Sprachkenntnisse sofort bemerken und Sie umgehend nach Hause schicken.
- Sie haben Frauen als Vorgesetzte! Alle unsere bisherigen Auszubildende aus muslimischen Ländern haben einstimmig im Vorfeld gesagt, dass dies kein Problem ist. Während der Ausbildung zeigt sich aber, dass sie damit viele Probleme haben. Bitte überlegen Sie es sich vorher, ob Sie eine Frau als Ausbilderin akzeptieren.
Ein paar Sätze zum Bewerbungsgespräch:
- Wir führen unsere Bewerbungsgespräche immer mit einem Videoanruf. Sie bekommen von einen Zugangslink zu unserem Chatserver.
- Bitte stellen Sie sicher, dass die Internetverbindung ausreichend ist. Wenn Sie unsere Fragen nicht verstehen, weil die Verbindung zu schlecht ist, wissen wir das nicht und denken, dass Ihre Deutschkenntnisse zu schlecht sind.
- 2 Videoanrufe sind bei uns der Minimum für eine Bewerbung. Manchmal werden dies auch mehr. Wir wollen damit sicherstellen, dass Sie in unser Team passen und wir gemeinsam, während der Ausbildung, Spaß haben.
- Es ist nicht schlimm, wenn wir beim Videoanruf eine Wohnung sehen oder Ihre kleine Schwester durch das Bild läuft. Sie brauchen (außer Sie wollen das) keine Leinwand als Hintergrund aufhängen oder sich in eine leere Ecke verziehen. Wir kennen z.B. russische Wohnblocks im Osten, wir kennen Großfamilien auf engem Raum. Das macht uns daher nichts aus. Bitte investieren Sie lieber Ihre Zeit in Ihre Deutschkenntnisse.
- Wir sind, beim ersten Videoanruf, genauso aufgeregt wie Sie. Es ist immer spannend quer über die Welt Menschen kennen zu lernen. Nervös zu sein, ist daher kein Problem.
- Bitte lesen Sie keine vorbereitete Bewerbungsvorträge ab. Das bekommen wir sofort mit und empfinden es als ungut. Wir wollen mit Ihnen reden und nicht einen Vortrag von Ihnen bekommen.
- Bitte überlegen Sie sich Ihre Fragen an uns. Bewerber, die ohne Fragen, durch das Bewerbungsgespräch gehen, zeigen nur, dass Sie weder an der Ausbildung, noch an unserem Beruf, sondern einzig und alleine an Deutschland interessiert sind.
- Versuchen Sie sich über die deutsche Kultur und die europäischen Höflichkeitsstandards zu informieren. Dazu gehört:
- Keine Videoanrufe oder drängende Mails am Wochenende. Bitte erwarten Sie nur eine Antwort innerhalb unserer Öffnungszeiten (plus eine angemessene Reaktionszeit).
- Kein Nachfragen wenn Sie nicht sofort den Termin für das zweite Telefonat erhalten. Bitte warten Sie hier mindestens eine Woche, bis Sie (höflich) fragen, wann es weitergeht.
- Ein Mitschneiden / Speichern des Videoanrufes ist nur nach vorherigem Einverständnis möglich. Es kommt meistens sehr schnell heraus, wenn Sie eine Aufnahme gemacht haben. Das ist dann das sofortige Aus für Ihre Bewerbung.
Vorabzustimmung der Arbeitsagentur
Auch wenn es tausendmal wiederholt wird so ist die Information, dass Sie als Azubi, wenn Sie in Deutschland eine Ausbildung machen, eine Vorabzustimmung der Arbeitsagentur benötigen falsch. Wir haben von der Arbeitsagentur dazu folgende Stellungnahme erhalten:
"Vorabzustimmung ausländische Azubis "Eine Zustimmung der BA sollte eigentlich nicht notwendig sein, wenn es sich um eine Berufsausbildung nach § 32 Nr. 2 der BeschV handelt.
Nachfolgend die relevanten Vorschriften zusammengefasst.
Der Aufenthaltstitel zur Ausbildung ist § 16 a Abs. 1 AufenthG dort heißt es:
"Eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der betrieblichen Aus- und Weiterbildung kann erteilt werden, wenn die Bundesagentur für Arbeit nach § 39 zugestimmt hat oder durch die Beschäftigungsverordnung oder zwischenstaatliche Vereinbarung bestimmt ist, dass die Aus- und Weiterbildung ohne Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit zulässig ist. Während des Aufenthalts nach Satz 1 darf eine Aufenthaltserlaubnis zu einem anderen Aufenthaltszweck nur zum Zweck einer qualifizierten Berufsausbildung, der Ausübung einer Beschäftigung als Fachkraft, der Ausübung einer Beschäftigung mit ausgeprägten berufspraktischen Kenntnissen nach § 19c Absatz 2 oder in Fällen eines gesetzlichen Anspruchs erteilt werden. Der Aufenthaltszweck der betrieblichen qualifizierten Berufsausbildung nach Satz 1 umfasst auch den Besuch eines Deutschsprachkurses zur Vorbereitung auf die Berufsausbildung, insbesondere den Besuch eines berufsbezogenen Deutschsprachkurses nach der Deutschsprachförderverordnung."
In § 32 Abs. 2 Nr. 2 BeschV ist geregelt:
„Keiner Zustimmung bedarf die Erteilung einer Erlaubnis zur Ausübung
1.eines Praktikums nach § 22 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 bis 4 des Mindestlohngesetzes,
2.einer Berufsausbildung in einem staatlich anerkannten oder vergleichbar geregelten Ausbildungsberuf,
3.einer Beschäftigung nach § 18b Absatz 2 Satz 1 und § 18c Absatz 3 des Aufenthaltsgesetzes, § 5, § 14 Absatz 1, § 15 Nummer 2, § 22 Nummer 3 bis 6 und § 23,
4.einer Beschäftigung von Ehegatten, Lebenspartnern, Verwandten und Verschwägerten ersten Grades eines Arbeitgebers in dessen Betrieb, wenn der Arbeitgeber mit diesen in häuslicher Gemeinschaft lebt oder
5.jeder Beschäftigung nach einem ununterbrochen vierjährigen erlaubten, geduldeten oder gestatteten Aufenthalt im Bundesgebiet.
(3) Der Absatz 2 findet auch Anwendung auf Ausländerinnen und Ausländer mit einer Aufenthaltsgestattung.“